5. Spielplanförderung

  

Mit ihrer Spielplanförderung trägt die Region Hannover dazu bei, Angebote Darstellender Kunst in den Spielplänen vorrangig der Umlandkommunen in angemessener Qualität zu erhalten, weiterzuentwickeln und allen Menschen zugänglich zu machen.

Für die Förderperiode 2024-2026 wurden die Zuwendungskriterien überarbeitet und das Antragsverfahren umgestaltet. Die Antragstellung für Gastspiele im Jahr 2024 ist nicht mehr möglich.

Gastspiele ab 01.01.2025 bis 31.12. 2026 

Für Gastspiele, die im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 stattfinden, gilt die Richtlinie für die Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2025-2026, die am 01.01.2024 in Kraft tritt.

Antragstermin ist jeweils der 30.10. des Vorjahres (erstmalig am 30.10.2024)

Gefördert werden pro Kalenderjahr grundsätzlich maximal drei verschiedene Gastspiele Darstellender Kunst. Zusätzlich kann ein viertes Gastspiel gefördert werden, wenn es sich explizit an Kinder/Jugendliche bis 14 Jahre richtet. Aufführungen im Rahmen von Theaterfestivals oder Festspielen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zu beachten: Der Abschluss von projektbezogenen Verträgen (in diesem Fall: Gastspielverträgen), die Voraussetzung für die Durchführung der Gastspiele sind, schließt eine Förderung nicht aus, sofern die Vertragsabschlüsse nach dem Datum der Antragstellung erfolgen.

Näheres zu den Zuwendungskriterien ist der Richtlinie für die Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2025-2026 zu entnehmen, die am 01.01.2024 in Kraft tritt.

Vom 01.01.2024 (Inkrafttreten)

Richtlinie zur Spielplanförderung 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026

Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung von Spielplanförderung in den Jahren 2025-2026

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FAQ zu Änderungen der Zuwendungskriterien sowie des Antragsverfahrens 

Kulturförderung Region Hannover

FAQ Antragstellung Spielplanförderung 2026

Diese FAQ behandeln die praktischen Fragen zur Antragstellung für die Spielplanförderung 2026.

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Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Kulturförderung

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO im Rahmen der Kulturförderung

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