Landeshauptstadt und Region Hannover

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

Informationen zur Bundestagswahl in der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover: Was wird gewählt? Wer darf wählen? Wer kann gewählt werden? Wer kandidiert? Wie wird gewählt? Wer ist für die Durchführung der Wahl zuständig?

Der Termin für die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag ist der 23. Februar 2025.

Hierbei werden von der wahlberechtigten Bevölkerung Deutschlands die Abgeordneten gewählt, die für die nächste Wahlperiode (vier Jahre) im Deutschen Bundestag die Interessen der Bevölkerung vertreten sollen.

Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zur Durchführung der Bundestagswahl in der Landeshauptstadt und Region Hannover. Weitere Informationen dazu sind auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin zu finden.

Wahlkreise

Die Bundesrepublik Deutschland wird zur Bundestagswahl in insgesamt 299 Wahlkreise aufgeteilt. 

Vier Wahlkreise befinden sich dabei auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover bzw. dem übrigen Gebiet der Region Hannover (sog. „Umlandkommunen“):

Wahlkreis-NummerWahlkreis-BezeichnungZugehöriges Gebiet
41Stadt Hannover IAnderten, Bothfeld, Brink-Hafen, Burg, Groß-Buchholz, Hainholz, Heideviertel, Isernhagen-Süd, Kleefeld, Lahe, Ledeburg, Leinhausen, List, Marienwerder, Misburg-Nord, Misburg-Süd, Nordhafen, Oststadt, Sahlkamp, Stöcken, Vahrenheide, Vahrenwald, Vinnhorst, Zoo
42Stadt
Hannover II
Ahlem, Badenstedt, Bemerode, Bornum, Bult, Calenberger Neustadt, Davenstedt, Döhren,
Herrenhausen, Kirchrode, Limmer, Linden-Mitte, Linden-Nord, Linden-Süd, Mitte, Mittelfeld, Mühlenberg, Nordstadt, Oberricklingen, Ricklingen, Seelhorst, Südstadt, Waldhausen, Waldheim, Wettbergen, Wülfel, Wülferode
43Hannover-Land IStadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Langenhagen, Stadt Neustadt am Rübenberge, Gemeinde Wedemark, Stadt Wunstorf
47Hannover-Land IIStadt Barsinghausen, Stadt Gehrden, Stadt Hemmingen, Stadt Laatzen, Stadt Lehrte, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wennigsen (Deister)

 

 

 

Die Wahlkreise 41 und 42 in der Landeshauptstadt Hannover.

 

Bundestagswahlkreise der Region Hannover

Graphische Darstellung der Wahlkreise 43 und 47 mitsamt der zugehörigen Umlandkommunen

In jedem dieser Wahlkreise können Parteien und parteilose Wahlbewerber*innen entsprechende Direktkandidat*innen aufstellen ("linke Spalte" des Stimmzettels).

Wer darf wählen?

Aktives Wahlrecht

Wählen (sogenanntes aktives Wahlrecht) können Personen, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • 18 Jahre alt und
  • nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten (Stichtag: 23. November 2024) in Deutschland haben oder Personen, die außerhalb Deutschlands leben aber nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland eine Wohnung hatten oder sich gewöhnlich aufgehalten haben, wenn dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland haben und davon betroffen sind.

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten ("Wählerverzeichnis") eingetragen ist oder einen Wahlschein (wird auf Antrag von der Briefwahlstelle ausgestellt) hat. In der Regel handelt es sich hierbei um die Briefwahlstelle der Wohnsitzgemeinde.

Wahlberechtigte im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen wahlberechtigte Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde (in der Regel die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren) stellen.

Umfangreichere Informationen hierzu sowie die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Wahlberechtigte in der Landeshauptstadt Hannover und Umlandkommunen

Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 12. Januar 2025. Wer zu diesem Tag mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover gemeldet ist und die Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts (siehe oben) erfüllt, wird automatisch in das Wählerverzeichnis für diese Wahl eingetragen. Alle Wahlberechtigten, die in einer Umlandkommune der Region Hannover gemeldet sind, werden entsprechend in das Wählerverzeichnis ihrer Stadt bzw. Gemeinde aufgenommen.

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Verzeichnis die Person geführt wird. Mit einem Wahlschein kann an der Wahl durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk im selben Wahlkreis teilgenommen werden.

Wahlbenachrichtigungskarten

Wahlberechtigte erhalten voraussichtlich bis einschließlich 1. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe des jeweiligen Wahlraums. Die Karte bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Außerdem enthält die Karte Informationen zur Beantragung vom Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte gegen Vorlage eines Personaldokumentes wählen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Informationen zur Beantragung von Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen erhalten Sie auch hier

Wahlberechtigte in der Landeshauptstadt Hannover, die bis voraussichtlich zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, können sich bei Bedarf ab dem 15. Januar 2025 an das Wahlamt im Neuen Rathaus (Bürgersaal) wenden. Das Auskunftstelefon für Wahlrechtsauskünfte, erreichbar unter der Telefonnummer 168-41101, wird bereits ab dem 13. Januar 2025 besetzt sein.

Wahlberechtigte aus den anderen Kommunen der Region Hannover wenden sich bitte an ihre jeweilige Kommune.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis kann zu den Daten der eigenen Person in der Woche vom 3. bis 7. Februar 2025 eingesehen werden. Hierzu erlassen alle Städte und Gemeinden entsprechende Bekanntmachungen, wo und zu welcher Uhrzeit die Einsichtnahme stattfindet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung .

Das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover kann wie folgt eingesehen werden:

  • Neuen Rathaus, Platz der Menschenrechte 1, 30159 Hannover im Bürgersaal
  • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 18 Uhr
  • Mittwoch: 8 bis 15

Die amtliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt Hannover finden Sie auch hier

Wer kann gewählt werden?

Gewählt werden (so genanntes passives Wahlrecht) können Personen, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • 18 Jahre alt und
  • nicht infolge eines Richterspruchs von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind oder nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

Wer diese Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann

  • sich als Bewerber*in einer Partei auf einem Wahlvorschlag benennen lassen oder
  • als Einzelbewerber*in zur Wahl antreten.

Die Wahlvorschläge müssen eine vorgeschriebene Form und einen bestimmten Inhalt haben und vrs. bis zum 20. Januar 2025, 18 Uhr (Ausschlussfrist) bei der jeweiligen Wahlleitung eingereicht sein.

Bitte informieren Sie sich bei Bedarf rechtzeitig bei der entsprechenden Wahlleitung, wenn Sie einen Wahlvorschlag einreichen wollen.

Wer kandidiert?

Die zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wurden bekannt gemacht:

Für die Wahlkreise 41 und 42 (Stadt Hannover I und II) auch im Elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Hannover.

Zugelassene Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 41 - Stadt Hannover I

Nr.Partei / Kennwort (bei anderen Kreiswahlvorschlägen)NameBerufGeburtsjahr, GeburtsortWohnort
1
 
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD)
Ahmetovic,
Adis
Bundestags-
abgeordneter
1993,
Hannover

Hannover

2

 
Christlich Demokratische Union
Deutschlands in Niedersachsen
(CDU)
Menschel,
Michaela
Rosemarie
Unternehmensberaterin

 
1966,
Hannover
 
Hannover

 
3
 
Bündnis 90/Die Grünen
(GRÜNE)
Dzienus,
Timon Michele
Politikwissenschaftler
 
1996,
Nordhorn
Hannover
 
4
 
Freie Demokratische Partei
(FDP)
Stietenroth,
Joris-Colin
Student der
Rechtswissenschaft
2003,
Hannover
Hannover
 
5
 
Alternative für Deutschland
(AfD)
König,
Jörn Harald
Diplom-Ingenieur,
MdB
1967,
Berlin
Hannover
 
6
 
Die Linke
(Die Linke)
Hamich,
Martina
Gewerkschaftssekretärin
 
1967,
Salzgitter
Hannover
 
10FREIE WÄHLER Niedersachsen
(FREIE WÄHLER)
Weber,
Frank Michael
Diplom-Kaufmann
 
1966,
Stuttgart
Hannover
 
11Piratenpartei Deutschland
(PIRATEN)
 
Budnick,
Reiner Friedrich
 
Pensionär

 
1954,
Argestorf
(jetzt Wennigsen / Deister)
Hannover

 
12Volt Deutschland
(Volt)
Zahl,
Joana Maria
Sozialwissenschaftlerin
 
1991,
Hamburg
Hannover
 
14Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)Nierstenhöfer,
Anke
Krankenschwester
 
1974,
Reutlingen
Hannover
 

 

Zugelassene Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 42 - Stadt Hannover II

Nr.Partei / Kennwort (bei anderen Kreiswahlvorschlägen)NameBerufGeburtsjahr, GeburtsortWohnort
1
 
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD)
Pistorius,
Boris Ludwig
Bundesminister,
Jurist
1960,
Osnabrück
Hannover
 
2

 
Christlich Demokratische Union
Deutschlands in Niedersachsen
(CDU)
Dr. Becker,
Fabian Hans
Julius Florian
Arzt

 
1994,
Erlangen
 
Hannover

 
3
 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(GRÜNE)
Michaelsen,
Swantje Henrike
Bundestagsabgeordnete
 
1979,
mainz
Hannover
 
4
 
Freie Demokratische Partei
(FDP)
Reinhardt-Klein,
Robert
Betriebswirt
 
1983,
Walsrode
Hannover
 
5
 
Alternative für Deutschland
(AfD)
Fehre,
Micha Sebastian
Unternehmer
 
1997,
Ingolstadt
Hannover
 
6
 
Die Linke
(Die Linke)
Kaminski,
Maren
Gewerkschaftssekretärin
 
1979,
Bramsche/Osnabrück
Hannover
 
9


 
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
(Die PARTEI)
Röhrig Ruiz,
Felix Pablo

 
Schüler


 
2005,
Hannover

 
Hannover


 
10
 
FREIE WÄHLER Niedersachsen
(FREIE WÄHLER)
Hey,
Andreas
Sachverständiger
 
1964,
Langenhagen
Hannover
 
11

 
Piratenpartei Deutschland
(PIRATEN)
 
Ganskow,
Thomas Ernst
Erich Emil
Industriekaufmann

 
1967,
Berlin-Spandau
 
Hannover

 
12

 
Volt Deutschland
(Volt)
 
Badenhop,
Andreas Otto
Gerhard
Grafik-Designer

 
1963,
Hannover
 
Hannover

 
14Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)Kleffel,
Kurt-Peter
Qualitätsprüfer i.R.
 
1953,
Bad Neustadt (Saale)
Hannover
 

 

Zugelassene Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 43 - Hannover-Land I

Nr.Partei / Kennwort
(bei anderen Kreiswahlvorschlägen)
NameBerufGeburtsjahr,
Geburtsort
Wohnort
1Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD)
Schamber,
Rebecca
Bundestags-
abgeordnete
1975,
Neustadt a. Rbge.
Neustadt a.
Rbge.
2Christlich Demokratische Union
Deutschlands in Niedersachsen
(CDU)
Dr. Hoppen-
stedt,
Hendrik
Jurist, MdB1972,
Großburgwedel
Burgwedel
3BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(GRÜNE)
Peine,
Jessica
Politikwissen-
schaftlerin
1985,
Hannover
Garbsen
4Freie Demokratische Partei
(FDP)
Tosch,
Jelger Gereon
Student2000,
Hannover
Wunstorf
5Alternative für Deutschland
(AfD)
Brandes,
Dirk
Industriekauf-
mann, MdB
1974,
Langenhagen
Wedemark
6Die Linke
(Die Linke)
Napp,
Volker Horst
Rentner1955,
Eldagsen jetzt Springe
Wunstorf
10FREIE WÄHLER Niedersachsen
(FREIE WÄHLER)
Obladen,
Kerstin
Unternehmerin1970,
Holtensen jetzt
Barsinghausen
Wunstorf
12Volt Deutschland
(Volt)
Pogorzelski,
Alexandra Miriam
IT-Managerin1955,
Heidenheim an der
Brenz
Hannover
15BÜNDNIS DEUTSCHLAND
(BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
Meyer,
Herrmann
Fertigungs-
planer
1975,
Langenhagen
Garbsen

 

Zugelassene Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 47 - Hannover Land II

Nr.Partei/Kennwort
(bei anderen Kreiswahlvorschlägen)
NameBerufGeburtsjahr,
Geburtsort
Wohnort
1Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD)
Dr. Miersch,
Matthias
Rechtsanwalt1968,
Hannover
Laatzen
2Christlich Demokratische Union
Deutschlands in Niedersachsen
(CDU)
Kuban,
Tilman Moritz
Rechtsanwalt1987,
Langenhagen
Barsinghausen
3BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(GRÜNE)
Steinke,
Michael
Physiker1985,
Gehrden
Gehrden
4Freie Demokratische Partei
(FDP)
Sturm-Werner,
Annette
Immobilien-
verwalterin
1970,
Hannover
Lehrte
5Alternative für Deutschland
(AfD)
Henze,
Stefan
Bilanzbuch-
halter
1965,
Hannover
Lehrte
6Die Linke
(Die Linke)
Tegtmeyer,
Dirk
Publizist1982,
Hannover
Gehrden
7PARTEI MENSCH UMWELT
TIERSCHUTZ
(Tierschutzpartei)
Hillmann,
Uwe Ernst
Rentner1957,
Empelde jetzt
Ronnenberg
Ronnenberg
10FREIE WÄHLER Niedersachsen
(FREIE WÄHLER)
Peterhänsel,
Sven
Selbständig,
Gastronom
1979,
Neuhaus am
Rennweg
Uetze
11Piratenpartei Deutschland
(PIRATEN)
Kopec,
Uwe Gerhard
Kranken-
pfleger
1963,
Caputh jetzt
Schwielowsee
Wennigsen
(Deister)
12Volt Deutschland
(Volt)
Kühnel,
Konstantin
Wissenschaftlicher
Mitarbeiter
1986,
Gehrden
Hannover

Musterstimmzettel

Musterstimmzettel für die Wahlkreise 41 und 42 (Stadt Hannover I und II) sowie für die Wahlkreise 43 und 47 (Hannover Land I und II)

Wie wird gewählt?

Zweimal eine Stimme

Sofern Sie am 23. Februar 2025 für die Wahl zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt sind bzw. einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, erhalten Sie am Wahltag im Wahllokal oder bereits vorher mit den Briefwahlunterlagen einen Stimmzettel.

Jede*r Wahlberechtigte hat für die Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen, die „Erststimme“ und die „Zweitstimme“.

Mit der Erststimme (linke Hälfte des Stimmzettels) wird ein*e Direktbewerber*in des Wahlkreises (Personenwahl) gewählt. Wahlgewinner*in eines Wahlkreises ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit).

Mit der Zweitstimme (rechte Hälfte des Stimmzettels) wird dagegen die Landesliste einer Partei (Verhältniswahl) gewählt. Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag ausschlaggebend. Sie bestimmt über die Fraktionsstärken und damit über die politischen Kräfteverhältnisse und die Möglichkeiten der Mehrheits- und Koalitionsbildung im Deutschen Bundestag.

Die Zahl der Sitze im Bundestag ist auf insgesamt 630 Sitze begrenzt worden.

Stimmenkombination/Stimmensplitting

Sie haben bei der Wahl des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, Ihre Erststimme dem*der Bewerber*in einer bestimmten Partei und Ihre Zweitstimme der Landesliste der gleichen Partei zu geben (Stimmenkombination). Sie können aber auch mit Ihrer Erststimme eine*n Bewerber*in einer bestimmten Partei oder Einzelperson und mit der Zweitstimme die Landesliste einer anderen Partei wählen (Stimmensplitting).

Geheime Wahl

Bei der Stimmabgabe im Wahllokal wird der Stimmzettel von den Wähler*innen in einer Wahlkabine im Wahlraum unbeobachtet gekennzeichnet und auf eine Weise gefaltet, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Dieser wird anschließend in die bereitstehende Wahlurne gesteckt.

Die freie und geheime Wahl ist gesetzlich zugesichertes Recht aller Wahlberechtigten. Um Beeinflussungen auszuschließen, darf keine Begleitperson mit in die Wahlkabine. Ausnahmen gelten nur für Wähler*innen, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind. Diese können sich hierzu der (technischen) Hilfe einer anderen Person bedienen.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Das Führen von Videotelefonaten sowie die Aufnahme eines Selbstporträts („Selfie“) sind in der Wahlkabine ebenfalls nicht gestattet.

Wie werden die Stimmen in Sitze umgerechnet?

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers.

Bei diesem Verfahren, auch Divisormethode mit Standardrundung genannt, werden die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Zunächst wird eine Näherungszuteilung berechnet, indem die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Die daraus entstehenden Quotienten werden zu Sitzzahlen gerundet: Bei einem Rest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- oder abgerundet; bei einem Rest von genau 0,5 entscheidet das Los. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen.

Weitere Informationen

Weitere allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf den Webseiten der Bundeswahlleiterin sowie des Niedersächsischen Landeswahlleiters.